Highlights auf einen Blick
- Die versicherte Leistung wird fällig, wenn die versicherte Person stirbt.
- Einfache Antragsannahme ohne Gesundheitsfragen
- Fälligkeit der Versicherungssumme schon nach
- 6 Monaten bei Einmalzahlung
- 18 Monaten bei monatlicher Beitragszahlung
- Sofort bei Unfalltod
- Für den Fall einer schwersten Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade 4 und 5) der Versicherten Person kann auf Wunsch eine Beitragsbefreiung vereinbart werden.
- Die Überschüsse dieser Pflegezusatzversicherung werden als Sofortrabatt mit den Beiträgen verrechnet.
- Auf Wunsch kann die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart werden.
- Heute schon für die nötige finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle sorgen und damit Ihre Angehörigen entlasten.
- Mitversichert sind zusätzlich auch die Kosten für die Rückführung bei Tod im Ausland.
Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne zusätzlichen Beitrag.
Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich der Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Beitrag.
Gute Argumente für die Sterbegeldversicherung
- Ihre Angehörigen sind im Trauerfall finanziell abgesichert
- Aufnahme ohne Gesundheitsfragen bis zum Alter von 80 Jahren
- Zusätzliche Absicherung für den Fall des Todes im Ausland
- Auf Wunsch mit Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4 Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Beitrag