Pflegerenten- versicherung

Vorsorge

Pflegerentenversicherung

Ein Pflegefall bringt große finanzielle Belastungen für alle Betroffenen mit sich. Die gesetzliche Vorsorge deckt nur einen geringen Teil davon ab. Mit einer privaten Pflegerentenversicherung von Zurich können Sie die Lücke schließen und sich dadurch auch Ihre Ersparnisse und andere Besitzwerte, z. B. das eigene Haus, erhalten.
  • Leistung in den Pflegegraden 2 bis 5
  • Anerkennung bei Vorliegen eines gesetzlichen Pflegegrads (SGB XI) oder nach dem Punktesystem
  • umfangreiche und verbesserte Nachversicherungsgarantie z.B. bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des Partners
  • Wechseloption bei veränderter gesetzlicher Definition
  • kombinierte Beitragszahlung aus laufendem und einmaligem Beitrag möglich
  • bei verspäteter Beantragung – Zahlung bis zu zwölf Monate rückwirkend
  • Abschluss ab 18 bis 75 Jahre möglich
Mit unserer PflegeRente wählen Sie ein innovatives Produkt, durch das Sie für den Pflegefall finanziell vorsorgen können. Unsere PflegeRente bietet:

  • garantierte monatliche Pflegerente
  • Erhöhung der Pflegerente durch Überschussbeteiligung
  • Leistungen in den Pflegegraden 2 bis 5
  • Einstufung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI), alternativ nach Punktesystem
  • Leistung bei stationärer Pflege und Pflege durch Angehörige
  • dauerhaft stabiler Beitrag
  • keine Beitragszahlung im Leistungsfall
  • umfangreiche Nachversicherungsgarantie (Erhöhungsoption z. B. bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des Partners)
  • Leistungserhalt bei Pflegegrad 4 und 5
  • Wechseloption bei veränderter gesetzlicher Definition
  • sofortige Zahlung – bis zu zwölf Monate rückwirkend
  • sofortiger Versicherungsschutz (keine Warte- und Karenzzeiten)
  • Abschluss ab 18 bis 75 Jahre möglich
  • Todesfallleistung einschließbar
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • einzigartige Serviceleistungen: kostenlose Pflegehotline und Vermittlung eines Pflegeheimplatzes innerhalb von 24 Stunden und mit ReVita Gesundheitsurlaub und Reha-Maßnahmen zu Sonderkonditionen
Der Tarif bietet drei Modelle an, die sich im Versicherungsumfang unterscheiden.

PflegeRente Basis
  • Absicherung der schwersten Beeinträchtigung der SelbständigkeitPflegegrad 4 und 5)

PflegeRente Klassik
  • Absicherung ab einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit(ab Pflegegrad 3)

PflegeRente Exklusiv
  • Absicherung ab einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit(ab Pflegegrad 2)

Die Höhe der Pflegerente in den einzelnen Pflegegraden kann innerhalb der Tarifgrenzen frei gewählt werden.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
  • Die höchste Pflegerente wird für den Pflegegrad 4 und 5 in gleicher Höhe vereinbart
  • Die Rentenhöhe im Pflegegrad 3 darf die des Pflegegrades 4 und 5 nicht übersteigen
  • Im Pflegegrad 2 darf die Pflegerente nicht höher sein als im Pflegegrad 3
  • Die jeweilige Pflegerente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung.
  • Während des Pflegerentenbezugs sind keine Beiträge zu leisten.

Eckdaten unseres Leistungsfalls

  • die Versicherte ist 79 Jahre alt, verheiratet (Ehemann 80 Jahre alt)
  • Durch einen Schlaganfall benötigt die Betroffene 24-Stunden-Betreuung.
  • Sie wurde in den Pflegegrad 4 eingestuft.
  • gemeinsame Altersrente 2.400 EUR
  • Miete und Nebenkosten 720 EUR monatlich
  • Vermögen auf dem Sparbuch 20.000 EUR
  • eine Tochter (58 Jahre, in Altersteilzeit, verheiratet, zwei erwachsene Kinder)
  • Unterstützung durch die Tochter (Reinigung, Einkauf etc.)
  • häusliche Pflege nicht mehr möglich (benötigt 24-Stunden-Betreuung)

Leistungen und Kosten in Pflegegrad 4

Monatliche Leistungen: 4.175 EUR
  • 1.775 EUR monatliche Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • 2.400 EUR gemeinsame Altersrente

Monatliche Kosten: 4.920 EUR
  • 3.500 EUR Pflegeheimplatz
  • 720 EUR Miete und Nebenkosten
  • 400 EUR Lebensunterhalt für Ehemann
  • 300 EUR Aufwandsentschädigung für die Tochter

Differenz: -745 EUR

Die Betroffene muss monatlich zusätzlich 745 EUR aufbringen. Das Ersparte reicht unter diesen Voraussetzungen gerade einmal für zwei Jahre! Ein Pflegefall betrifft immer die ganze Familie: Bei fehlenden Mitteln des Pflegebedürftigen wird auf die engsten Familienmitglieder zurückgegriffen.
Mit einer privaten Pflegerentenversicherung von Zurich können Sie vorsorgen.
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer Pflegerentenversicherung verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

In 3 Schritten zum Angebot


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Hinweis: Ihre Daten werden von uns ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet, streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.