Versicherungslösungen für Vereine
Vereinshaftpflicht
Im § 823 Bürgerliches Gesetzbuch ist die zivilrechtliche Haftung zur Schadenersatzpflicht geregelt. Diese Haftungsregelung begleitet jede natürliche und juristische Person im Alltag. Auch Oldtimervereine unterliegen der Haftungsregelung des § 823 BGB.